Kosten Übersicht
Die Kosten anwaltlicher Beratung und Dienstleistung werden nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch Honorarvereinbarung abgerechnet.
Die Gebühr beträgt für eine Erstberatung bei Verbrauchern maximal 190,00
Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Je nach Aufwand und Bedarf ist es auch möglich, eine Pauschalvereinbarung
zu treffen, wobei aber grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nicht
unterschritten werden dürfen.
Die Kosten anwaltlicher Beratung lohnen sich. Als Kanzlei haften wir
für den von uns erteilten Rat. Dies bedeutet, dass wir, sollten wir
Sie falsch beraten, für den entstandenen Schaden von Ihnen in Regress
genommen werden können. Ihr Vorteil liegt also darin, dass Sie nicht
schutzlos den Entscheidungen Ihres Anwaltes ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass Ihre vertraulichen Informationen bei uns in sicheren
Händen sind. Das Wissen des Anwalts genießt besonderen Schutz durch
das Gesetz. So kann Ihr Anwalt vor Gericht nicht verpflichtet werden,
Belastendes über Sie preiszugeben. Das gilt nicht für andere Dienstleister,
wie Banken oder Versicherungen, die Ihnen ebenfalls Rechtsberatung anbieten
können.
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| Douglas & Luther - Rechtsanwälte |
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