DIE KOSTEN.
Die Kosten anwaltlicher Beratung und Dienstleistung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG) oder durch Honorarvereinbarung abgerechnet.
Je nach Aufwand und Bedarf ist es möglich, eine Pauschalvereinbarung zu treffen. Dabei dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. |
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