Kosten
Lassen Sie uns über die Kosten und Risiken offen sprechen
Die Kosten anwaltlicher Beratung und Dienstleistung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch Honorarvereinbarung abgerechnet.
Abrechnung nach RVG
Hierbei richten sich die entstehenden Kosten nach dem Streitwert der Angelegenheit. Falls wir gerichtlich für Sie tätig werden, ist die Abrechnung nach dem RVG immer zwingend, wenn eine etwaige Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.
Erstberatung Für Verbraucher
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt bei Verbrauchern maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (226,10 €). Bei einer weitergehenden Interessensvertretung richten sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Gegenstandswert. Die Erstberatungskosten werden damit verrechnet. Wir klären Sie vorab über die anfallenden Kosten auf.
Erstberatung für Unternehmer
Für eine Erstberatung für Unternehmer berechnen wir ein pauschales Honorar von 290 € netto (345,10 € brutto). Die Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel, den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen.
Honorarvereinbarung
Je nach Aufwand und Bedarf ist es möglich, eine Pauschalvereinbarung oder Vergütung nach Stunden zu treffen. Unser Stundensatz liegt bei mindestens 290 € netto (345,10 € brutto).
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Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.