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Beratung E‑Commerce

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Beratung E‑Commerce

Gleich, ob Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Onlineshop rechtlich einwandfrei ist oder ob Sie dagegen vorgehen möchten, dass ein Bild von Ihnen ungefragt im Internet veröffentlicht wurde – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen, die mit der Nutzung des Internets einhergehen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die

  • rechtliche Prüfung und Gestaltung von Webseiten / Onlineshops (AGB, Preisangaben, Datenschutz, Widerrufsrecht)
  • Lösung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten vor Gericht durch prozesserfahrene Rechtsanwälte.
  • umfassende Beratung bei Abmahnungen. Sollten Sie Adressat einer Abmahnung sein, nehmen Sie insbesondere die Ihnen gesetzten Fristen ernst. Rufen Sie uns an, wir werden die Abmahnung für Sie prüfen und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Es gibt in den meisten Fällen Möglichkeiten sich zu wehren.

Rufen Sie uns jederzeit an oder senden Sie uns eine Nachricht.

Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.




    Marken-/ Designanmeldung

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    Marken-/ Designanmeldung

    Die Erschaffung einer Marke und das richtige Design spielen bei der Gründung eines Unternehmens und der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen in den Markt eine bedeutende Rolle. Gerade die Anmeldung einer Marke muss sorgfältig vorbereitet werden, damit nach der Eintragung ein optimaler Markenschutz besteht. Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung bei der Entwicklung, Anmeldung und Durchsetzung von Marken.

    • Ist die neue Marke noch verfügbar? Ist die Erlangung des Markenschutzes für die neue Marke realistisch? Verletzt die neue Marke Schutzrechte Dritter?
    • Wir beraten Sie umfassend bei der Klärung aller relevanten Fragen.
    • Wir übernehmen für Sie die Anmeldung und Überprüfung der Marke.
    • Wir vertreten Ihre Interessen in Widerspruchs- und Löschantragsverfahren, sowie bei der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Markenrechtsverletzern.
    • Wird Ihnen vorgeworfen eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben?Wir prüfen den Sachverhalt und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.
    • Wir sind international gut vernetzt und haben mit unseren Partnern weltweit Marken zum Erfolg geführt.

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      Beratung Medienbranche

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      Beratung Medienbranche

      Wir beraten Sie umfassend zu Film-, Musik- und Bilder – von der „Stoffentwicklung“ bis hin zur „Auswertung“. Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung der für Produktionen erforderlichen Verträge sowie die Durchsetzung und Absicherung von Schutzrechten.

      Im Einzelnen beraten wir Sie in den Bereichen:

      • Werbeverträge, Beteiligungsfinanzierung
      • Stoffentwicklungsvertrag
      • Bildnisschutz- und Persönlichkeitsrechte, Titelschutz
      • Schutzfähigkeit von Filmidee, Exposé und Drehbuch
      • DVD- und Videolizenzvertrag, Fernsehlizenzvertrag
      • Filmförderung
      • Exposé-, Treatment- und Drehbuchvertrag
      • Filmmusikvertrag, Koproduktionsvertrag
      • Marken- und Kennzeichenrechte
      • Product-Placement-Vertrag
      • Verleih- und Vertriebsvertrag
      • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer
      • Schutzrechte an Film- und Fernsehwerken.

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        Social Media / Reputations­management

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        Social Media / Reputations­management

        Das Internet und insbesondere die sozialen Medien bieten Unternehmern immer effektivere Kommunikations- und Werbewege. Ob Sie als Einzelperson oder als Unternehmen im Internet tätig sind – wir beraten Sie umfassend in allen Fragen, was die Socialen Medien betreffen. Wir verfassen wasserfeste Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.

        • Wir verfügen über viel Erfahrung hinsichtlich Auseinandersetzungen zwischen Konkurrenten. In diesen Fällen konzentrieren wir uns darauf, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gleichwohl setzen wir die
          Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck und – wenn notwendig – unter Ausschöpfung aller juristischen Mittel vor Gericht durch. Dabei profitieren wir von unserer umfangreichen Erfahrung aus einer Vielzahl an einstweiligen Verfügungsverfahren. Allerdings sollte es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen! Sollten Sie Opfer einer Abmahnung sein, nehmen Sie insbesondere die Ihnen gesetzten Fristen ernst.
        • Rufen Sie uns an, wir werden die Abmahnung für Sie prüfen und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Es gibt in den meisten Fällen Möglichkeiten sich zu wehren.
        • In Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke werden Informationen, Bilder und Videos mit nur wenigen Klicks einer Vielzahl von Menschen zugänglich gemacht.Dabei kann es schnell zu Verleumdungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verletzungen des Rechts am eigenen Bild kommen. Doch gleich ob Promi oder nicht – niemand muss Persönlichkeits-rechtsverletzungen hinnehmen.
        • Ihre Reputation ist uns wichtig!

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          Beratung Startup

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          Beratung Startup

          Ob Sie als Einzelperson oder als Unternehmen im Internet tätig werden wollen – wir beraten Sie umfassend in allen Fragen, die Ihr Startup betreffen. Wir verfassen wasserfeste Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.

          • Wir verfügen über viel Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen.
          • Wir setzen Ihre Interessen mit Nachdruck und – wenn notwendig – unter Ausschöpfung aller juristischen Mittel vor Gericht durch. Dabei profitieren wir von unserer umfangreichen Erfahrung.
          • Wir sind weltweit vernetzt.

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            Werben am Limit

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            Werben am Limit

            Das Internet und insbesondere die sozialen Medien bieten Unternehmern immer effektivere Kommunikations- und Werbewege. Gleichermaßen steigt damit der Konkurrenzdruck. Jeder Unternehmer will sein Produkt noch effektiver in das Blickfeld der Zielgruppe bringen. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Regelungen drohen nicht nur Abmahnungen seitens der Konkurrenten und Wettbewerbschützer. Es geht häufig auch um erhebliche Schadensersatzforderungen und bei Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung um hohe Vertragsstrafen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, holen Sie bei der Planung Ihrer Werbemaßnahme Profis ins Boot. Wir stehen Ihnen dabei gern zur Verfügung.

            • Wie weit dürfen Sie mit Ihrer Werbung gehen? Was ist erlaubt, was nicht?
            • Wirbt Ihr Konkurrent in unzulässiger Weise und Sie möchten dagegen vorgehen?
            • Sind Sie von einem Wettbewerber abgemahnt worden?
            • Sind Sie durch Werbung belästigt worden? Etwa durch Spam-Mails oder Anrufe?

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              Opferschutz Nebenklage

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              Opferschutz Nebenklage

              Die Nebenklage ist ein Mittel des Opferschutzes. Die Strafprozessordnung bietet Verletzten oder Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Wege einer Nebenklage aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Die besondere Verfahrensstellung eines Nebenklägers im Strafverfahren steht allerdings nicht jedem Opfer einer Straftat zu. Nebenklageberechtigt ist nach § 395 Abs. 1 StPO die unmittelbar verletzte Person, wenn sie durch eine dort genannte Katalogtat verletzt wurde. Diese sind einerseits schwere Aggressionsdelikte gegen die höchstpersönlichen Rechtsgüter des Opfers. Wer etwa Opfer einer Vergewaltigung, versuchten Mordes oder Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung oder Geiselnahme geworden ist, kann als Nebenkläger vor Gericht auftreten. Zum anderen erfassen die Katalogtaten Verletzungen gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechtsverletzungen, insbesondere Patent- oder Markenrechtsverletzungen.

              Kosten der Nebenklage können bei bestimmten Nebenklagedelikten der Staatskasse auferlegt werden. Das kann zum Beispiel bei Opfern von Sexualdelikten, versuchten Tötungsdelikten oder den Angehörigen eines Getöteten der Fall sein – auch Opfer einer Nachstellung oder von Raubdelikten können darunter fallen.

              Wir können

              • schon vor Anzeigenerstattung eine Einschätzung der Tat vornehmen und rechtlichen Rat geben
              • ggf. Anordnungen zum Schutz vor weiteren Übergriffen oder Belästigungen durch den Täter beantragen
              • Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht, sowie ggf. auch eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen

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