Rechts­gebiete

Zivil- / Arbeits- / Gesellschaftsrecht

Neben unserem Kernbereich beraten wir unsere Mandanten in branchenspezifischen Rechtsgebieten, insbesondere im Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten und vertreten insbesondere bei

  • der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnissen
  • der Durchsetzung von Lohnansprüchen
  • der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
  • Teilzeit- und Altersteilzeit und Betriebsvereinbarungen

Mit Engagement und Erfahrung setzen wir Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihren Fall ausführlich. Wir beraten Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.

Rufen Sie uns jederzeit an oder senden Sie uns eine Nachricht.

Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.